Symbolbild EU-USA

Ende letzter Woche hat die Europäische Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in Drittländer neue Standarddatenschutzklauseln beschlossen und veröffentlicht.

Die überarbeiteten Standarddatenschutzklauseln sind auch eine Reaktion auf das sog. Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, in dem der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt wurde. Der EuGH hatte in seinem Urteil aus dem vergangenen Jahr, das insbesondere Datenübermittlungen in die USA betrifft, unter anderem bemängelt, dass in den USA kein gleichwertiges Datenschutzniveau gegeben ist.

Mithilfe der neuen Standarddatenschutzklauseln soll nun für die – auf der Grundlage der Standarddatenschutzklauseln – übermittelten personenbezogenen Daten ein Schutzniveau hergestellt werden, das dem in der Europäischen Union bestehenden Schutzniveau gleichwertig ist. Die neuen Standarddatenschutzklauseln enthalten beispielsweise Garantien, die die Einhaltung der Klauseln durch den Datenimporteur sicherstellen und die Rechte der von der Datenübermittlung betroffenen Personen stärken sollen. So wird der Datenimporteur in Fällen, in denen eine Behörde des Drittlandes die Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangt, verpflichtet, die betroffenen Personen sowie den Datenexporteur unverzüglich über das Herausgabeverlangen zu informieren. Sofern dem Datenimporteur die Benachrichtigung untersagt wird, hat er sich um die Aufhebung des Verbotes mithilfe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu bemühen. Sollte der Datenimporteur feststellen, dass er die Standarddatenschutzklauseln nicht mehr einhalten kann, so muss er unverzüglich den Datenexporteur benachrichtigen. In diesem Fall sind Abhilfemaßnahmen – gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde – zu treffen.

Der Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Anhang des Durchführungsbeschlusses der Kommission sind unter folgendem Link abrufbar:
https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/standard-contractual-clauses-scc/standard-contractual-clauses-international-transfers_de.

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