Gesetz über den kirchlichen Datenschutz

Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ist die für den Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland geltende Datenschutz-Regelung. Der Anwendungsbereich des KDG erstreckt sich nicht nur auf den Bereich der sogenannten verfassten Kirche, sondern auch auf den Deutschen Caritasverband, die Diözesan-Caritasverbände, ihre Untergliederungen und Fachverbände und alle kirchlichen Stiftungen, Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen und Werke unabhängig von ihrer Rechtsform. Die jeweiligen Bischhöfe haben für ihr Bistum, rechtzeitig bis zum 25. Mai 2018, das KDG förmlich in Kraft gestzt.

Den Text des KDG finden Sie hier als PDF-Dokument.

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