Die Aufgaben des BfD EKD

Unsere Aufgabe ist die Wahrnehmung der kirchlichen Datenschutzaufsicht einschließlich Beratung und Weiterbildung. Näheres ist in §§ 39 ff. DSG-EKD definiert.

Wir nehmen die Datenschutzaufsicht für die EKD und alle Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüsse sowie für diakonische Landesverbände mit ihren Mitgliedseinrichtungen wahr, die die Datenschutzaufsicht auf die EKD übertragen haben. Eine aktuelle Liste finden sie hier.

Zu den Aufgaben bezüglich der Datenschutzaufsicht gehören die Bearbeitung von Beschwerden und Datenpannen sowie die Überprüfung der Einhaltung des Datenschutzes in den kirchlichen und diakonischen Einrichtungen, die dem DSG-EKD unterliegen und unserer Behörde die Datenschutzaufsicht übertragen haben.

Wir beraten die kirchlichen und diakonischen Stellen zu rechtlichen und technischen Fragen des Datenschutzes auf der Grundlage des DSG-EKD.

Wir organisieren Weiterbildungsangebote für die bestellten örtlich Beauftragten und die für den Datenschutz verantwortlichen Personen.