Der Datenschutzbeauftragte der Nordkirche
Zum 1. Oktober 2023 hat die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) die Zuständigkeit für den Datenschutz für alle Stellen im Bereich der sogenannten verfassten Kirche auf den Beauftragten für den Datenschutz der EKD übertragen.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für die drei diakonischen Landesverbände mit ihren Mitgliedseinrichtungen und für die Kindertageseinrichtungen auf dem Gebiet der Nordkirche ist der Beauftragte für den Datenschutz der EKD bereits seit dem 1. Januar 2022 .
Materialien der ehemaligen Datenschutzaufsicht der Nordkirche
Die im Folgenden veröffentlichten Materialien sind für den Gebrauch im Zuständigkeitsbereich der Nordkirche bestimmt.
• Musterformular zur Erfassung der Kontaktdaten der Gottesdienstbesucher
• Verpflichtungserklärung für Mitarbeitende auf das Datengeheimnis
• Verpflichtungserklärung für Ehrenamtliche auf das Datengeheimnis
• Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (Word-Datei)
• Bekanntmachung der Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (Word-Datei)
• Vereinbarung über eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Word-Datei)
• Zusatzvereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Word-Datei)
• Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Gemeindeglieder- und Amtshandlungsdaten im Internet
• Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung privater Kontaktdaten bei Stellenausschreibungen
• Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos im Internet
Bildquellen
- Logo Nordkirche: Bildrechte beim BfD EKD