Motorikschleife

100 evangelische Kindertageseinrichtungen werden in den nächsten Monaten geprüft

In Erfüllung der Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden und der Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs führt der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) erstmalig Schwerpunktprüfungen durch. Eine Schwerpunktprüfung ist eine anlasslose Prüfung in einem kirchlichen oder diakonischen Tätigkeitsfeld mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzes in der geprüften Einrichtung.

Für die ersten Schwerpunktprüfungen wurde das Tätigkeitsfeld Kindertageseinrichtungen ausgesucht. Dabei wurden EKD weit 100 evangelische Kindertageseinrichtungen nach dem Zufallsprinzip für die Durchführung einer Schwerpunktprüfung ausgewählt und nunmehr offiziell angeschrieben. „Ich freue mich sehr, dass wir nach vielen Vorüberlegungen und Planungen nun in eine erste strukturierte Prüfung im Bereich evangelischer Kindertageseinrichtungen einsteigen, um den Schutz der Daten von Kindern, Mitarbeitenden und Eltern weiter zu erhöhen.“, so der Beauftragte für den Datenschutz der EKD Michael Jacob beim Versand der Schreiben an die Kindertageseinrichtungen.

Die Schwerpunkprüfungen werden mithilfe eines online-basierten Fragebogens durchgeführt. Der Fragebogen enthält neben allgemeinen Fragen zum rechtlichen und organisatorischen Umfeld insbesondere auch Fragen zum technischen Umfeld. Dabei liegt der Prüfschwerpunkt beim Thema ‚Sicherheit von mobilen Endgeräten‘. Nach Abschluss der Prüfung erhalten alle geprüften Kindertageseinrichtungen einen Abschlussbericht.

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