Meine sehr geehrten Damen und Herren,
verehrte Gäste,
sehr geehrter, lieber Herr Dr. Iro,

wir freuen uns sehr, dass Sie alle heute unserer Einladung zum Lunchmeeting anlässlich des Europäischen Tages des Datenschutzes, der immer am 28. Januar eines jeden Jahres begangen wird, gefolgt sind. Dabei dürfen wir uns sehr herzlich bei den „Hausherren“ Herrn Dr. Dutzmann und Herrn Dr. Iro für die Gastfreundschaft in diesem schönen Haus hier am Gendarmenmarkt und für Ihre freundliche Begrüßung bedanken.

Wir … das sind Herr Dr. Tönnies als mein Vertreter, Herr Rückert als mein Vorgänger und Seniorberater unserer Dienststelle sowie meine Assistentin Frau Ilona Reger. Wir repräsentieren heute unsere Dienststelle des Beauftragten für den Datenschutz der EKD, kurz BfD EKD genannt.
Datenschutz – Quo vadis? Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten.

Ich möchte mich dieser Frage in fünf Punkten nähern.

 

1.     Der Datenschutz und seine aktuellen Herausforderungen

Vor allem in den letzten Jahren lässt sich eine verstärkte Wahrnehmung und Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz feststellen. Dabei haben die weltweit öffentlich und medial Aufsehen erregenden Vorgänge um Edward Snowden und Julian Assange wie ein beschleunigender Motor für das Thema Datenschutz gewirkt.

Aber auch sonst vergeht im medialen Raum kaum eine Woche, in der das Thema Datenschutz nicht präsent ist und diskutiert wird. Und auch im beruflichen und privaten Bereich – das weiß jeder von uns – schwingt das Thema immer häufiger mit.

Alles in allem ist der Dornröschenschlaf, den der moderne Datenschutz in seinem Mutterland zwischen dem sogenannten Volkszählungsurteil im Jahr 1983 und den Ereignissen nach dem 11. September 2001 weitgehend geführt hat, seit Jahren beendet. Vielmehr noch! Es werden intensive gesellschaftliche und politische Debatten geführt, und nicht wenige Datenschützer bezeichnen den „Datenschutz als den Umweltschutz des neuen Jahrtausends“. Genau wie beim Umweltschutz geht es um den Schutz einer Lebensgrundlage, die in Gefahr ist: Es geht um den Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen! Der vielfach zitierte Satz „Datenschutz ist Menschenschutz“ ist und bleibt richtig! Geht es doch beim Datenschutz nie um die „nackten“ Daten, sondern immer um die Menschen hinter den Daten!

Gerade in Zeiten terroristischer Bedrohungen für unsere Gesellschaften muss der Staat Sicherheit und Freiheit, Überwachung und Privatheit ständig aufs Neue ins Gleichgewicht bringen. Dabei kann der in letzter Zeit häufig zu hörende Satz „Keine Freiheit ohne Sicherheit“ genauso gut umgekehrt gedacht werden. Doch auch neben dieser Bedrohung der Privatheit im Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelnen ist die Privatheit des Einzelnen durch datensammelnde global handelnde Unternehmen in vielfältiger Weise in Gefahr. Beim Nutzen von Diensten im Internet genauso wie beim Nutzen von alltäglichen Gebrauchsgegenständen, die mit dem Internet verbunden sind – wie zum Beispiel Smartphones oder (moderne) Autos und (moderne) Haushaltsgegenstände -, werden ständig sehr große Mengen an Daten gesammelt und zusammengeführt.

Diese unter dem Begriff „Big Data“ stehende Entwicklung schreitet vor dem Hintergrund der schier grenzenlosen Speicherkapazitäten zügig voran und wird dem Endverbraucher immer wieder „schmackhaft“ gemacht mit dem Versprechen der Optimierung einer speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Nutzung der Dienste. Wenn diese Entwicklungen dann auch noch in Staaten zu beobachten sind, die sich gerade von einer freiheitlichen, parlamentarischen und wertebasierten Demokratie nach westlichem Vorbild hin  zu starken Präsidialsystemen mit autoritären – vielleicht sogar autokratischen – Zügen entwickeln, in denen die Gewaltenteilung zu verschwimmen droht, dann sieht der Datenschützer große Risiken und Gefahren für jeden Einzelnen. Denn Datenschutz ist immer auch Verfassungsschutz!

 

2.    Der Datenschutz und seine rechtlichen Grundlagen

Der Europäischen Union ist es im Mai letzten Jahres nach jahrelangen Bemühungen zur gesetzlichen Neu-Regulierung dieser Entwicklungen mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung nunmehr gelungen, in allen Mitgliedsstaaten ein einheitliches Datenschutzrecht zu verankern. Trotz vielerlei (berechtigter) Kritik kann dieser rechtlich-formale Aspekt neben den inhaltlichen Regelungsgegenständen im Blick auf die einheitliche Entwicklung des Datenschutzes in Europa nicht hoch genug gewertet werden. Auch inhaltlich konnte sich Deutschland mit seinen hohen Datenschutzstandards in vielen Punkten durchsetzen, so zum Beispiel bei der Zweckbindung der Daten.

Mit Art. 91 Europäische Datenschutz-Grundverordnung erhalten die evangelische und die römisch-katholische Kirche in Deutschland nun erstmalig eine gesetzliche Grundlage, eigenes (kirchliches) Datenschutzrecht setzen und dieses Recht mit eigenen (kirchlichen) Aufsichtsbehörden kontrollieren zu dürfen. Das ist ein großer Fortschritt, der der weiteren Verfestigung und Verbesserung des kirchlichen Datenschutzes dient. In diesem Zusammenhang wird in beiden Kirchen gerade intensiv daran gearbeitet, die bestehenden Grundlagen anzupassen, Es ist geplant, dass die EKD-Synode im November diesen Jahres das überarbeitete EKD-Datenschutzgesetz beschließen wird.

 

3.    Der kirchliche Datenschutz historisch betrachtet

Der Datenschutz hat in den christlichen Kirchen im Blick auf das Seelsorgegeheimnis und das Beichtgeheimnis eine jahrhundertelange – auch rechtliche – Tradition. Aus dieser Tradition heraus hat der Schutz der Daten von Gemeindegliedern und Mitarbeitenden und der Schutz der Daten von Menschen, die kirchliche und diakonische Einrichtungen in Anspruch nehmen, für die Kirchen vor dem Hintergrund des kirchlichen Auftrags und des christlichen Menschenbildes von jeher eine besondere Bedeutung.

In der Evangelischen Kirche findet der moderne Datenschutz seit fast 40 Jahren seine rechtliche Grundlage im EKD-Datenschutzgesetz. Auch das Thema Datenschutzaufsicht ist in der evangelischen Kirche nicht neu. So gibt es bereits seit dem Inkrafttreten des ersten EKD-Datenschutzgesetzes im Jahr 1978 in den Gliedkirchen und bei der Diakonie eine kirchliche Datenschutzaufsicht.

4.    Der kirchliche Datenschutz im Hier und Jetzt

Mit meiner Berufung zum Beauftragten für den Datenschutz der EKD zum 01. Januar 2014 nehmen wir in Kirche und Diakonie die Datenschutzaufsicht in einer neuen Struktur und Organisation unter dem Dach der EKD stärker gemeinsam wahr und sind im Prozess der weiteren Professionalisierung und Vereinheitlichung unserer Arbeit. In den letzten drei Jahren haben 16 Gliedkirchen und sechs diakonische Landesverbände mit ihren Mitgliedseinrichtungen sowie die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse die Datenschutzaufsicht auf die EKD übertragen. Die aus diesem Grund mit meiner Berufung neu installierte unabhängige kleine Behörde umfasst zwischenzeitlich 17 Mitarbeitende an vier deutschlandweiten Standorten. Die drei Hauptaufgaben unserer Arbeit sehen wir in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Weiterbildung. Dabei widmen wir uns neben Fragen des rechtlichen Datenschutzes und der Organisation des Datenschutzes nunmehr auch verstärkt dem Aspekt des technischen Datenschutzes!

Dazu vier kurze praktische Schlaglichter, die zum Nachdenken und zur späteren Diskussion anregen sollen:

  1. Verschlüsselung
    Verschlüsselung stellt eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung des technischen Datenschutzes dar. Hier sehen wir im kirchlichen und diakonischen Bereich einen deutlichen Handlungsbedarf. Die Ende zu Ende-Verschlüsselung von E-Mails mit datenschutzrelevanten Inhalten und die Verschlüsselung von Hardware müssen mittelfristig zum normalen und benutzerfreundlichen Standard in unserer Kirche werden.
  2. Videoüberwachung
    Auch alle Fragen rund um das Thema Videoüberwachung haben den kirchlichen Bereich erreicht. Dabei ist gesetzlich normiert, dass eine Videoüberwachung von Gottesdiensten unzulässig ist. Doch auch darüber hinaus darf eine Videoüberwachung – bzw. gesetzlich grundsätzlicher gesprochen der Einsatz von „optisch elektronischen Einrichtungen“ –  nur unter den sehr engen gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Dabei erreichen uns auch neue Fragen, etwa zum Livestreaming eines Gottesdienstes, die mit den bekannten Kategorien kaum zu beantworten sind. Kirchliche Räume sind über die Jahrhunderte immer auch geschützte Orte gewesen, die dem vertraulichen Gespräch, der Seelsorge oder auch nur dem unbeobachteten und freien Aufenthalt gedient haben. Für Kirchen und für das gemeinsame Feiern des Gottesdienstes gilt diese Aussage umso mehr! Wir wollen, dass uns diese geschützten Räume erhalten bleiben, weil Menschen sie gebrauchen!
  3. Social Media
    Das permanente Nutzen von Social Media (wie Facebook) und Instant-Messaging (wie WhatsApp) ist in vielen Bereichen kirchlichen Lebens bereits seit geraumer Zeit eine ganz normale Selbstverständlichkeit. Dies wissend werden wir trotzdem nicht müde, ständig auf die rechtlichen Grenzen und auf die kaum verstehbare (technische) Naivität des Nutzers beim Einsatz und beim Gebrauch hinzuweisen. Das Argument, zur Verkündigung des Evangeliums da hingehen zu müssen, wo sich die Menschen aufhalten, kann nicht dazu führen, dass sämtliche ethischen, rechtlichen und technischen Bedenken über Bord geworfen werden.
  4. Digitalisierung
    Nicht vollkommen unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang das für uns als Kirche neue große und generelle Thema der Digitalisierung mit all seinen Facetten (auch der Facette Datenschutz). Dieses Thema verlangt eben nicht nur nach praktischen, technischen – vielleicht noch nach rechtlichen – Antworten, sondern gebraucht in unserer Kirche dringend eine ethische Vergewisserung und dann eine starke strategisch-konzeptionelle Verankerung in unserer Arbeit.

Diese Liste praktischer Themen unter der Überschrift Datenschutz ließe sich problemlos fortsetzen und ist nur beispielhaft.

Im Ganzen möchte ich in meiner Dienststelle mit allen Mitarbeitenden im Rahmen unserer Aufgaben zur Verbesserung des kirchlichen Datenschutzes beitragen, indem wir beratend helfen und unterstützen, Mitarbeitende und Ehrenamtliche weiterbilden und jeden Einzelnen davor schützen, dass sie oder er durch den Umgang mit personenbezogenen Daten in ihrem oder seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird!

 

5.    Der kirchliche Datenschutz beim Blick nach vorne

Beim zukünftigen Umgang mit dem Thema Datenschutz habe ich vier Wünsche, Anregungen, Erwartungen:

  1. Lassen Sie uns der Frage nachgehen, was ist das Besondere des kirchlichen Datenschutzes. Gibt es ein kirchliches Alleinstellungsmerkmal bei diesem Thema? Dabei wollen wir Kirche und Diakonie stets zusammen denken. Auch beim Thema Datenschutz ist Diakonie eine Dimension von Kirche!
  2. Darauf aufbauend lassen Sie uns zukünftig beim Umgang mit konkreten Datenschutzthemen gerade als Kirche auch theologische und ethische Aspekte stärker in den Blick nehmen, Fragen stellen und nach Antworten suchen. Die Themen dürfen nicht nur rechtlich und technisch bearbeitet werden, sowohl kirchenintern als auch im Rahmen von gesellschaftlichen Debatten.
  3. Lassen Sie uns bei aller Schwere und Komplexität auch versuchen, das Thema gelegentlich etwas leichter – vielleicht sogar etwas „spielerischer“ – anzugehen. Denn vergessen wir nicht … „Datenschutz ist Menschenschutz“ Es geht um die hinter den Daten stehenden Menschen, die wir für das Thema gewinnen wollen und die mithelfen müssen, wenn wir Erfolg haben wollen.
  4. Lassen Sie uns im Ganzen nicht vergessen, dass vor dem Hintergrund vielfältiger Herausforderungen das Thema Datenschutz gerade auch im Bereich von Kirche und Diakonie eine immer wieder an der Würde des Menschen auszurichtende Aufgabe ist!

 

Ich komme zum Schluss:

Gut drei Jahre nach meinem Dienstantritt bearbeiten und diskutieren wir alle diese Fragen auch in einem für uns als evangelische Kirche sehr besonderen Jahr, dem Jubiläumsjahr „500 Jahre Reformation“. Was Luther wohl zu alledem gedacht und gesagt hätte. Würde er Facebook und WhatsApp nutzen? Wir wissen es nicht und können nur spekulieren. Trotzdem möchte ich nun mit einem bekannten Lutherzitat meinen kurzen Impuls beenden und mich sogleich daran halten: „Tritt forsch auf, mach‘s Maul auf, hör bald auf!“

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Michael Jacob)

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