Schriftzug Eilmeldung vor unscharfer Zeitung

Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung von Facebook können Nutzerinnen und Nutzer nicht frei über die Verwendung ihrer Daten bestimmen. Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt entschieden, dass Facebook seine Verarbeitung personenbezogener Daten drastisch einschränken muss. Durch weitere Dienste des Facebook-Konzerns wie z.B. WhatsApp oder Instagram sowie auf fremden Websites gesammelte Daten dürfen künftig nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der Nutzenden mit sochen Daten zusammengeführt werden, die Facebook durch sein soziales Netzwerk selbst gesammelt hat.

Die Entscheidung wurde öffentlich von vielen Seiten –  u.a. auch von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, und von der Bundesjustizministerin, Katarina Barley – begrüßt. „Facebook müsse nun zeitnah handeln und seine Datenverarbeitung endlich gesetzeskonform umgestalten. Konzerne wie Facebook können nicht einfach so weiter machen wie bisher.“, so Kelber. Dieser Einschätzung schließt sich der Beauftragte für den Datenschutz der EKD Michael Jacob ausdrücklich an.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

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