Begünstigt durch eine lebhafte, doch leider nicht immer zutreffende Berichterstattung über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich diverse Irrtümer und Mythen über die seit letztem Mai geltenden Datenschutz-Bestimmungen verbreitet. Aus Unsicherheit verzichteten daraufhin Mitarbeitende an Ladentheken auf die namentliche Ansprache ihrer Kunden, in Kitas wurden Kindergesichter auf Erinnerungsfotos geschwärzt, obwohl die Eltern in die Verarbeitung eingewilligt hatten, und Hausverwaltungen entfernten die Namen der Bewohner von Klingelschildern.
Da mit dem EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) alle wesentlichen Wertungen der DSGVO im Bereich der evangelischen Kirche übernommen wurden, ist auch der kirchliche Datenschutz von solchen Missverständnissen nicht verschont geblieben.
Der Legal Tribune Online hat einen Artikel veröffentlicht, in dem einige verbreitete Irrtümer aufgezeigt und aus Sicht des Datenschutzes ins richtige Licht gerückt werden. Diesen können Sie hier nachlesen.
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