25. Januar 2019

Der kirchliche Datenschutz ist auf einem gutem Weg

BfD EKD lobt Arbeit der örtlich Beauftragten

„Seit dem Inkrafttreten des neuen EKD-Datenschutzgesetzes am 24. Mai letzten Jahres gibt es in der evangelischen Kirche viele konkrete Anstrengungen und Bemühungen den kirchlichen Datenschutz weiter voran zu bringen. Dabei werden sichtbare Fortschritte beim richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten zum Beispiel im Gemeindebrief einer Kirchengemeinde oder in einer Patientenakte in einem evangelischen Krankenhaus erzielt.“ Dieses positive Fazit zieht der Beauftragte für den Datenschutz der EKD Michael Jacob zum diesjährigen Europäischen Tag des Datenschutzes.

„In der evangelischen Kirche werden auf allen Ebenen Ressourcen zur Verfügung gestellt, um bisherigen und neuen Aufgaben und Herausforderungen im Datenschutz noch besser gerecht zu werden.“ ‎Jacob lobt dabei vor allem die Arbeit und den Einsatz der örtlich Beauftragten für den Datenschutz in den kirchlichen und diakonischen Einrichtungen. „Deren praktische und konkrete Hilfestellungen sind ein wertvoller Beitrag, um Leitende und Mitarbeitende gleichermaßen zu sensibilisieren, zu informieren und zu beraten.“

„Gleichwohl darf man bei der praktischen Umsetzung des Datenschutzes jetzt nicht nachlassen und muss gerade auch bei technischen Aspekten am Ball bleiben.“, so Jacob. „Dabei kann jeder, Mitarbeitende und Ehrenamtliche, gleichermaßen seinen konkreten Beitrag leisten, indem zum Beispiel komplexe Passwörter und die Möglichkeiten der Verschlüsselung genutzt und vertrauliche Informationen nicht in die Öffentlichkeit getragen werden. Denn bei aller Komplexität bleibt es auch mit dem neuen Datenschutzgesetz dabei: Datenschutz beginnt bei mir.“, so Jacob.

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