Schriftzug Eilmeldung vor unscharfer Zeitung

Der Zwang von Facebook bei der Registrierung den Klarnamen anzugeben und einige Voreinstellungen sind rechtswidrig, urteilte das Landgericht Berlin (Az 160 341/15). Das US-Unternehmen wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt. Kritisiert wurde unter anderem, dass in der Facebook-App der Ortungsdienst bereits aktiviert ist. Zudem ist in den Einstellungen zur Privatsphäre voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Nutzers erhalten. Hier fehlt es laut Landgericht Berlin an einer wirksamen Einwilligung, da diese voreingestellten Optionen durch den Nutzer überhaupt nicht zur Kenntnis genommen werden. Auch die Klausel, dass Facebook die Daten seiner Nutzer für „kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen und deren Daten in die USA weiterleiten dürfe, ist unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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