Menschenrechte

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche. Auch Kinder und Jugendliche müssen daher grundsätzlich selbst bestimmen dürfen, welche Daten über sie erhoben oder auch veröffentlicht werden dürfen und welche nicht.

Das Thema umfasst dabei sowohl Datenschutzfragen, die in kirchlichen Einrichtungen auftreten (z.B. in kirchlichen Kindergärten und in kirchlichen Schulen) als auch Datenschutzfragen, die die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen als solche betreffen.

Bereits früh gelangen Daten über Kinder in den Umlauf. Vielleicht schon mit der Anmeldung beim Babyschwimmen, spätestens wohl aber mit Beginn des Kindergartens oder der Schule werden Daten von Kindern registriert. So gelten auch bei personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes:

  • Es gilt das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
  • Es dürfen nicht mehr Daten erhoben werden, als für den bestimmten Zweck erforderlich sind.
  • Zur Datenerhebung braucht es eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung.

Die Wirksamkeit der Einwilligung hängt unter anderem von der Einwilligungsfähigkeit ab. Der Einwilligende muss dafür die Reichweite und die Bedeutung der Einwilligung überschauen können. Je jünger die Kinder sind, desto weniger können sie die Reichweite und Notwendigkeit der Datenerhebung abschätzen. Daher sind die Eltern gefragt. Sie üben die Rechte der Kinder in deren Interesse aus. Ihnen obliegt es im Rahmen ihrer elterlichen Sorge auch eine Einwilligungserklärung abzugeben. Anders als bei der Geschäftsfähigkeit kann eine starre Altersgrenze für die Einsichtsfähigkeit jedoch nicht gezogen werden. Der Grad der Einsichtsfähigkeit kann von Kind zu Kind verschieden sein. Auch das Ausmaß der Entscheidung kann eine Rolle spielen. Je umfassender die Einwilligungserklärung ist und je weiter die Daten möglicherweise gestreut werden könnten, desto weniger kann ein Kind die Situation überblicken. Werden die Kinder älter, nimmt die Einsichtsfähigkeit und daher auch das Mitspracherecht der Kinder umso mehr zu.

Eltern sollten dann, soweit möglich, mit Kindern eine Entscheidung über die Preisgabe von Daten abstimmen. Nur so können Kinder ein Gespür für das wichtige Thema Datenschutz entwickeln. Da für Kinder und Jugendliche der Umgang mit Smartphones, sozialen Netzwerken und Computern immer selbstverständlicher wird, ist es besonders wichtig sie rechtzeitig an lauernde Gefahren heranzuführen.

Nur wenn Kinder von Anfang an lernen, umsichtig mit ihren Daten umzugehen und ein Datenbewusstsein zu entwickeln, können sie später informierte Entscheidungen treffen.

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