Projekt Beschreibung

Datenschutz im Gemeindebrief

In vielen Gemeinden werden regelmäßig Gemeindebriefe erstellt und verteilt. Gemeindebriefe dienen der Information von Gemeindegliedern über das gemeindliche Leben. Im Gemeindebrief werden häufig auch personenbezogene Daten veröffentlicht. Personenbezogene Daten unterliegen dem Schutz des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD).

Häufig wird der Gemeindebrief noch traditionell in gedruckter Form entweder nur an die Gemeindeglieder oder an alle Einwohner einer Kommunalgemeinde verteilt. Immer öfter wird der Gemeindebrief aber zusätzlich oder sogar ausschließlich auch auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Je nachdem wie der Gemeindebrief veröffentlicht und verteilt wird, sind unterschiedliche Anforderungen des Datenschutzrechts zu beachten.

In dieser Handreichung soll ein Überblick über praktische Fallgestaltungen auf der Grundlage des DSG‑EKD gegeben werden. Hierbei muss beachtet werden, dass viele Landeskirchen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, eigene Bestimmungen zu Veröffentlichungen im Gemeindebrief zu erlassen. Somit ist immer in einem ersten Schritt zu klären, ob solche speziellen landeskirchlichen Vorschriften vorliegen.

Die Handreichung als PDF

Sie können diese Handreichung in gedruckter Form auch in den für Sie zuständigen Außenstellen bestellen. Die Adressen finden Sie unter Über uns -> Unsere Standorte.

Dorfkirche Alt-Garbsen

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