Projekt Beschreibung
Datenschutz im Gemeindebrief (NEUES RECHT)
In vielen Kirchengemeinden werden regelmäßig Gemeindebriefe erstellt und verteilt. Gemeindebriefe dienen der Information von Gemeindegliedern über das gemeindliche Leben. Im Gemeindebrief werden häufig auch personenbezogene Daten veröffentlicht. Personenbezogene Daten unterliegen dem Schutz des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD).
Häufig wird der Gemeindebrief noch traditionell in gedruckter Form entweder nur an die Gemeindeglieder oder an alle Einwohner einer Kommunalgemeinde verteilt. Regelmäßig wird der Gemeindebrief aber zusätzlich oder sogar ausschließlich auch auf der Internetseite der Kirchengemeinde veröffentlicht. Je nachdem wie der Gemeindebrief veröffentlicht und verteilt wird, sind unterschiedliche Anforderungen des Datenschutzrechts zu beachten.
In dieser Handreichung soll ein Überblick über praktische Fallgestaltungen auf der Grundlage des EKD-Datenschutzgesetzes gegeben werden. Die Frage, nach welchen Regeln sich die Veröffentlichung des Gemeindebriefs richtet, ist davon abhängig, ob sie gemäß § 50b Abs. 2 DSG-EKD gemeindebezogen oder nicht gemeindebezogen erfolgt.

Bildquellen
- Bild: generiert mit KI
