Projekt Beschreibung

Arbeitshilfe zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (im Folgenden abgekürzt: DSFA) ist mit der Gesetzesnovellierung im Mai 2018 neu im EKD-Datenschutzgesetz aufgenommen worden.
Damit ist die DSFA an die Stelle der Vorabkontrolle getreten.

Mit dieser Handreichung wollen wir Ihnen eine praktische Hilfestellung für die Durchführung einer DSFA geben.
Die enthaltenen Checklisten können Sie als Grundlage für die Prüfung, ob eine DSFA erfolgen muss, und für die Durchführung einer DSFA verwenden.

Top und Flop - Daumen hoch und Daumen runter

Bildquellen

  • Arbeitshilfe_DSFA: pixabay.com | geralt. | CC0