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Datenschutzkonformes Versenden von E-Mails an E-Mailverteiler

Wenn Sie eine E-Mail an mehrere Personen schicken möchten, werden die E-Mailadressen häufig in das Feld „An:“ eingegeben und jeder Empfänger sieht, wer diese E-Mail bekommen hat. Bei E-Mail-Adressen, die den Vor- oder Nachnamen enthalten, handelt es sich um ein personenbezogenes Datum gemäß § 4 Nr. 1 DSG‑EKD. Aber auch E-Mail-Adressen, die lediglich eine Funktionsbezeichnung enthalten, stellen personenbezogene Daten dar, die unter die Definition des § 4 Nr. 1 DSG‑EKD fallen, sofern die E-Mail-Adresse einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden kann oder deren Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Gemäß § 6 DSG‑EKD dürfen personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt, oder der Betroffene in diese Übermittlung wirksam eingewilligt hat. Eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der E-Mail-Adresse ist im DSG-EKD nicht vorhanden. Diese Handreichung hilft Ihnen dabei, wie sie dennoch datenschutzkonform E-Mails an mehrere Empfänger versenden können.

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