Projekt Beschreibung

Cloud Computing – Eine Defintion

Cloud Computing ist nicht nur ein Hype, sondern bereits häufig Realität. Somit kommen auch immer mehr kirchliche Einrichtungen in Kontakt mit Cloud-Diensten und Cloud-Anwendern und es werden immer häufiger technische Lösungen in einer Cloud angestrebt.

Für die Nutzung von Cloud-Diensten haben die Beauftragten für den Datenschutz in der EKD besondere Anforderungen an Recht und Technik festgesetzt. Diese Anforderungen sind in der Entschließung zum Thema Cloud Computing vom 01. Juli 2015 festgelegt worden. Die Entschließung ist auf der Homepage des Beauftragten für den Datenschutz der EKD zu finden.

Aufgrund der erhöhten Anforderungen an Cloud Computing stellen sich Verantwortliche und Betriebsbeauftragte der kirchlichen Stellen aber oftmals zunächst die Frage: Ist der Dienst überhaupt ein Cloud-Dienst oder handelt es sich vielmehr um IT-Outsourcing?

Um diese Frage besser beantworten zu können, wird in dieser Handreichung die Definition veröffentlicht, die der Beauftragte für den Datenschutz der EKD verwendet. Darüber hinaus werden fünf Charakteristika genannt, die als Prüfkriterien genutzt werden können. Auch wenn nur einige der Charakteristika auf den Dienst zutreffen, der verwendet werden soll, so kann es sich um einen Cloud-Dienst handeln und die Anforderungen der Entschließung Cloud Computing müssen Beachtung finden. Bei Fragen im Einzefall können Sie sich wie immer an unsere Behörde wenden.

Darüber hinaus wird jeder kirchlichen Einrichtung — auch im Zuge der IT-Sicherheitsverordnung der EKD und der Verpflichtung ein IT-Sicherheitskonzept zu erstellen — empfohlen, die Broschüre „Sichere Nutzung von Cloud-Diensten“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu beachten und anzuwenden.

Denn eines ist sicher: Der Weg in die Cloud scheint einfach, der Weg hinaus ist fast unmöglich!

 

Bildquellen