Projekt Beschreibung

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

In vielen Bereichen der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden sich kirchliche Stellen, diese Aufgaben nicht selbst wahrzunehmen. Stattdessen machen sie von der Möglichkeit der so genannten Auftragsverarbeitung Gebrauch. Sie schließen in diesem Zusammenhang mit einer anderen Stelle oder einer Person einen Vertrag, in dem die jeweilige Dienstleistung vereinbart wird. Dabei stellen sich regelmäßig viele Fragen zum Thema Datenschutz, da der Auftrag die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beinhaltet, so dass hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu treffen ist. Die Anforderungen an diese Vereinbarung ergeben sich aus § 30 DSG-EKD.

Gemeinsam mit Vertretern aus den Gliedkirchen der EKD hat der Beauftragte für den Datenschutz der EKD einen Mustervertrag erstellt, um den kirchlichen Stellen die datenschutzkonforme Vertragsausgestaltung zu erleichtern.

Darüber hinaus besteht gemäß § 30 Abs. 5 DSG-EKD nunmehr die Möglichkeit, Verträge mit Auftragsverarbeitern abzuschließen, auf die die kirchlichen Datenschutzbestimmungen keine Anwendung finden, wenn sich die Inhalte des AV-Vertrages an Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung orientieren. Voraussetzung ist, dass sich der Auftragsverarbeiter der kirchlichen Datenschutzaufsicht unterwirft.

Die Vertreter der Gliedkirchen der EKD und der Beauftragte für den Datenschutz der EKD haben daher ergänzend zu dem Mustervertrag eine Zusatzerklärung erstellt.

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