24. Mai 2019

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Ein Jahr neues EKD-Datenschutzgesetz

Vor einem Jahr am 24. Mai 2018 ist das neue EKD-Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob‎, hat auf einer Tagung des Bundesverbandes diakonischer Einrichtungsträger V3D GmbH aus diesem Anlass darauf hingewiesen, dass Datenschutz Grundrechtsschutz ist.

„Vergessen wir nicht, dass die dem modernen Datenschutz zugrunde liegende informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht ist, das das Bundesverfassungsgericht mit einer grundlegenden Entscheidung im Jahr 1983 aus Artikel 1 und 2 Grundgesetz entwickelt hat.“, mahnte Jacob. Er kritisierte, dass dies in der öffentlichen Debatte zum Datenschutz zu häufig nicht entsprechend gewürdigt werde. „Niemand stellt andere Grundrechte in Frage – hören wir endlich auf, dies beim Datenschutz zu tun.“, so Jacob deutlich. „Dass auf dieser Tagung nun ein Jahr neues EKD-Datenschutzgesetz und 70 Jahre Grundgesetz fast auf einen Tag fallen, ist ein verfassungsrechtlicher Fingerzeig, der uns auch in Kirche und Diakonie fordert und herausfordert.“, ermunterte Jacob.

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