Unter Bezugnahme auf das Thema „Kirchen-App“ Churchpool im Tätigkeitsbericht 2021/22 (Veröffentlichung auf unserer Homepage im Juni 2023) kann festgestellt werden, dass die im Tätigkeitsbericht aufgeworfenen Punkte zwischenzeitlich im Austausch mit der Churchpool GmbH vollumfänglich aufgeklärt werden konnten.

So wurden die Nutzungsbedingungen dahingehend präzisiert, dass Churchpool als Betreiber und Verantwortlicher des Sozialen Netzwerks die Möglichkeit besitzen muss, rechtswidrige Inhalte zu löschen; daher werden die eingestellten Inhalte vom Betreiber nicht ohne Grund gelöscht oder verändert. Zum anderen wurde Konsens darüber erzielt, dass es sich beim Einsatz der App Churchpool nicht um eine Auftragsverarbeitung handelt, sondern um eine gemeinsame Verantwortung im Sinne von § 29 EKD-Datenschutzgesetz bzw. Art. 26 Datenschutzgrundverordnung. Eine entsprechende Vereinbarung wird zwischen der verantwortlichen kirchlichen oder diakonischen Stelle und dem Softwareanbieter abgeschlossen.

Ein Datenabfluss durch das Einbetten von Karten durch Drittanbieter besteht nicht, da Karten von Drittanbietern durch Churchpool seit Juni 2023 nicht verwendet werden. In der Churchpool Datenschutzerklärung ist dokumentiert, dass die Datenverarbeitung in der EU stattfindet.

Der BfD EKD unterstützt den Einsatz in Kirche und Diakonie der App Churchpool, die eine einheitliche Plattform zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bietet und damit eine Arbeitserleichterung mit sich bringen kann.

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