Der zweite ökumenische Datenschutztag hat am 12. April 2018 im Augustinerkloster in Erfurt stattgefunden. Die Organisatoren Andreas Mündelein (Bild oben, links) – Diözesandatenschutzbeauftragter für die norddeutschen Bistümer und Sprecher der katholischen Diözesandatenschutzbeauftragten – und Michael Jacob – Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD – freuen sich, dass alle evangelischen und katholischen Beauftragten für den Datenschutz nach 2016 in Köln nun schon zum zweiten Mal zu einer gemeinsamen Tagung zusammen gekommen sind.

Mehrere Referenten haben beim Blick auf die rechtlichen und technischen Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung ‎Parallelen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen staatlichem und kirchlichem Datenschutz deutlich werden lassen, aber auch Möglichkeiten einer noch stärkeren Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat aufgezeigt. Der Einladung zum Dialog waren nach Erfurt neben Dr. Lutz Hasse (Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) auch Benjamin Raschke (Informatiker im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein) und Gabriel Schulz (Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern) gefolgt. Mündelein und Jacob waren sich einig, dass alle drei Referenten mit Ihren Beiträgen maßgeblich zum Gelingen der Tagung beigetragen haben.

Am Schluss waren alle Beteiligten auch vom Tagungsort begeistert und haben sich bereits für den dritten ökumenischen Datenschutztag im nächsten Jahr verabredet, um den bereits guten und vertrauensvollen Austausch zwischen den katholischen und evangelischen Datenschutzaufsichtsbehörden weiter zu intensivieren und auszubauen.

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