Ende letzter Woche haben sich in Brüssel Unterhändler des EU-Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission auf einen Kompromiss zur geplanten KI-Verordnung verständigt. Damit konnte das seit einiger Zeit auf EU-Ebene laufende sog. Trilogverfahren zur EU-Verordnung für Systeme, die künstliche Intelligenz nutzen, abgeschlossen werden und es wird in absehbarer Zeit in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die weltweit erste Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in Kraft treten.
Noch kurz zuvor sah es zunächst nicht danach aus, dass eine Einigung erzielt werden könne, da eine Lösung strittiger Fragen bei der biometrischen Überwachung nicht abzusehen war. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass biometrische Kategorisierungssysteme, die sensible Merkmale – wie etwa die religiöse und die sexuelle Überzeugung sowie die ethnische Herkunft – verwenden, grundsätzlich verboten werden. Dies gab den Verhandlungsführern auch die Möglichkeit, Ausnahmen für den Einsatz von biometrischen Identifikationssystemen für die Strafverfolgung zu definieren. Auch die Regulierung der sogenannten Basismodelle – wie z. B. das hinter ChatGPT stehende GPT – gab Anlass zur Diskussion. Diese Modelle werden auf einer umfangreichen Datenbasis trainiert, die an unterschiedlichste Aufgaben angepasst werden kann. Die KI-Verordnung sieht hier eine Überprüfung der Risiken der verarbeiteten Daten unter Einbeziehung von unabhängigen Experten vor. Insgesamt gelten strenge Regeln für riskante Anwendungen. Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz, der es Suchmaschinen mit KI-Unterstützung – etwa über ChatGPT oder Bard – erschwert, auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen.
Laut EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola würden die Vorgaben der KI-Verordnung zweifelsohne den globalen Standard für die nächsten Jahre setzen.
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- EU Parlament: Bild von Dan Johnston auf Pixabay