Schriftzug Eilmeldung vor unscharfer Zeitung

Derzeit werden zahlreiche Betreiber von Internetauftritten abgemahnt, weil sie das kostenlose Tool „Google Fonts“ in ihre Webseiten eingebunden haben. Dabei wird bei dem Aufruf der Webseite die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers als personenbezogene Angabe in die USA übertragen. Die Abmahnungen beruhen auf einer Entscheidung des Landgerichts München, dieses hatte im Januar 2022 die Online-Nutzung von Google Fonts mit der Begründung verboten, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden (Az. 3 O 17493/20).

Von den Abmahnungen sind auch vermehrt kirchliche und diakonische Stellen betroffen. Der BfD EKD rät daher allen Webseitenbetreibern, ihren Internetauftritt unverzüglich auf Datenschutzkonformität zu prüfen. Die direkte Einbindung von Drittanbietern – dazu gehört nicht nur Google Fonts, sondern auch diverse andere Dienste wie z.B. Google Maps, Google Analytics, Youtube – ist ohne eine gültige gesetzliche Grundlage wie z.B. eine vorherige informierte Einwilligung nicht datenschutzkonform.

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