Derzeit werden zahlreiche Betreiber von Internetauftritten abgemahnt, weil sie das kostenlose Tool „Google Fonts“ in ihre Webseiten eingebunden haben. Dabei wird bei dem Aufruf der Webseite die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers als personenbezogene Angabe in die USA übertragen. Die Abmahnungen beruhen auf einer Entscheidung des Landgerichts München, dieses hatte im Januar 2022 die Online-Nutzung von Google Fonts mit der Begründung verboten, dass dabei unerlaubt personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben werden (Az. 3 O 17493/20).
Von den Abmahnungen sind auch vermehrt kirchliche und diakonische Stellen betroffen. Der BfD EKD rät daher allen Webseitenbetreibern, ihren Internetauftritt unverzüglich auf Datenschutzkonformität zu prüfen. Die direkte Einbindung von Drittanbietern – dazu gehört nicht nur Google Fonts, sondern auch diverse andere Dienste wie z.B. Google Maps, Google Analytics, Youtube – ist ohne eine gültige gesetzliche Grundlage wie z.B. eine vorherige informierte Einwilligung nicht datenschutzkonform.
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