In einem heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärt dieser den Privacy Shield-Beschluss 2016/1250 für ungültig. Der EuGH war im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens durch den irischen High Court unter anderem mit der Frage befasst worden, welches Schutzniveau die DSGVO bei Datenübermittlungen in Drittstaaten aufgrund des EU-US Privacy Shields verlangt. Der Vorlage des High Courts lag eine Beschwerde von Max Schrems gegen Datenübermittlungen durch Facebook Ireland zugrunde.
Der BfD EKD wird prüfen, inwiefern das heutige Urteil des EuGHs Einfluss auf die Bewertung datenschutzkonformer Datenübermittlungen gemäß § 10 DSG-EKD und somit auf die Tätigkeit unserer Behörde haben wird.
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