Am 27.7.2017 hat sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Einsatz von Keyloggern am Arbeitsplatz beschäftigt. Danach steht nunmehr durch höchstrichterliche Entscheidung fest, dass Keylogger am Arbeitsplatz nicht zur Mitarbeiterüberwachung eingesetzt werden dürfen.

Ausnahmen sind nur bei konkretem Verdacht auf Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen oder bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers erlaubt.

Was sind Keylogger?

Keylogger sind Programme, die die Tastaturanschläge von Nutzern aufzeichnen und damit den Verlauf der Computernutzung dokumentieren. Keylogger gibt es als Programme, aber auch als Hardware, die zwischen Tastatur und PC angeschlossen wird. Die Programme arbeiten im Hintergrund, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommt.

Wie kann man sich gegen Keylogger schützen?

Es gibt Virenschutzprogramme, die auch einen Schutz vor Keyloggern vorsehen. Den besten Schutz bieten jedoch Programme, die für die Suche nach Keyloggern konzipiert wurden. Hardwarekeylogger werden über die Software allerdings nicht gefunden. Hier bleibt nur die manuelle Suche.

Einen ausführlichen Bericht über die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht finden Sie bei heise.de

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