Ein New Yorker Gericht hat ein Urteil kassiert, wonach Microsoft der US-Regierung Zugriff auf in Irland gespeicherte Daten hätte geben müssen. Das Urteil stellt klar, dass die US-Regierung kein Recht hat, auf Daten von Microsoft-Kunden auf ausländischen Servern zuzugreifen. Ein Bundesberufungsgericht in New York kassierte damit ein entsprechendes Urteil einer untergeordneten Gerichtsinstanz.
Im konkreten Fall geht es um E-Mail-Daten von Microsoft-Kunden, die auf Servern in Irland gespeichert wurden. Im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses hatte die US-Regierung von Microsoft verlangt, auf einem Server in Dublin gespeicherte E-Mails aus einem E-Mail-Account herauszugeben. Nach einem erfolglosen Vorverfahren gegen den Durchsuchungsbeschluss war Microsoft vor Gericht gezogen.
Daraufhin hatte ein Bundesgericht in New York entschieden, dass Microsoft die Daten herausgegeben muss, auch wenn diese gar nicht in den USA gespeichert sind. Die Verpflichtung zur Herausgabe richte sich danach, wo die Firma ihren Sitz und die Kontrolle über die betreffenden Informationen habe und nicht danach, wo die Daten gespeichert seien. Microsoft hatte hingegen argumentiert, dass die US-Regierung keinen Zugriff auf E-Mails haben dürfe, die außerhalb der USA gespeichert werden. Dafür seien die dortigen Behörden zuständig. Microsoft legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Die Auffassung von Microsoft wurde nun vom Bundesberufungsgericht in New York bestätigt.
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