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So schlussfolgert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber am 24. November 2022 zum Abschluss der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) auf der Pressekonferenz. Es sei nach wie vor ungeklärt, welche Daten erhoben, übertragen und für eigene Zwecke verarbeitet würden. Nach wie vor gebe es Mängel in der Transparenz und der Prüfung, ob die Datenverarbeitung zu eigenen Zwecken rechtmäßig sei.

Die DSK kam auf Basis des Berichts der Arbeitsgruppe DSK Microsoft Onlinedienste zu dem Schluss: „Solange insbesondere die notwendige Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.“ Kelber sagte, die der DSK vorliegenden Unterlagen hatten nicht ausgereicht, „um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Microsoft 365 belegen zu können“.

Den zusammengefassten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Microsoft Onlinedienste und die Feststellung der DSK können Sie hier nachlesen:

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