Aktenordner mit Aufschrift Datenschutz

Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, Elternbeiräte – auch Elternvertretungen genannt – zu bilden. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung verarbeiten auch Elternbeiräte personenbezogene Daten. Dazu gehören unter anderem personenbezogene Daten der Kinder, aber auch personenbezogene Daten der Erziehungsberechtigten.

Die Elternbeiräte verarbeiten zwar personenbezogene Daten, sie sind aber keine eigenen verantwortlichen Stellen im Sinne des § 4 Nr. 9 DSG-EKD. Nach Ansicht des BfD EKD sind Elternbeiräte – wie auch die Mitarbeitervertretung –Teil der verantwortlichen Stelle. Für die Einhaltung und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Elternbeiräte sind daher die Kindertageseinrichtungen verantwortlich. Die Kindertageseinrichtungen müssen sicherstellen, dass die Elternbeiräte bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

Da es in der Regel gesetzlich ausgeschlossen ist, dass Mitarbeitende der Kindertageseinrichtungen den Elternbeiräten angehören, haben die Kindertageseinrichtungen keine Möglichkeit, die Einhaltung des Datenschutzes durch die Elternbeiräte zu kontrollieren. Der BfD EKD empfiehlt daher den Kindertageseinrichtungen, die Elternbeiräte regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren und Regelungen zur Verarbeitung, Aufbewahrung und Löschung von personenbezogenen Daten zu treffen.

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