24. Mai 2018
Evangelische Kirche schlägt im kirchlichen Datenschutz neues Kapitel auf
Neues EKD-Datenschutzgesetz tritt in Kraft
Bereits Ende letzten Jahres haben die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland das neue EKD-Datenschutzgesetz beschlossen. Am heutigen 24. Mai 2018 tritt es in der evangelischen Kirche einschließlich ihrer Diakonie in Kraft.
“Damit haben wir in der evangelischen Kirche nach Jahren intensiver Beschäftigung nun ein zukunftsfähiges Datenschutzrecht, das sich unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben ganz eng an staatliches Recht anlehnt und gleichzeitig kirchliche Besonderheiten berücksichtigt.“, freut sich Michael Jacob, Beauftragter für den Datenschutz der EKD. „In der evangelischen und römisch-katholischen Kirche, in Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden wir mit diesen einheitlichen, gesetzlichen Datenschutzstandards dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Menschen zukünftig noch besser Geltung verschaffen können.“, ist sich Jacob sicher. Dafür braucht es auch in der evangelischen Kirche unabhängige und starke Datenschutzaufsichtsbehörden. „Die letzten Monate haben wir intensiv genutzt, um uns mit unserem Weiterbildungsangebot und unseren Materialien auf das neue Kirchengesetz einzustellen, denn jede Aufsicht fängt mit guter und intensiver Beratung und Weiterbildung an.“, fasst Jacob die Ausrichtung seiner EKD-Behörde zusammen.
Michael Jacob, Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Bildquellen
- Michael_Jacob: Hacke (EKD)
- newspapers-444448_1920: Andrys | pixabay.de | CC0