Symbolbild EU-USA

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission (2016/1250) vom 12. Juli 2016 zum „EU-US-Privacy Shield“ steht eine Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA in Form eines Angemessenheitsbeschlusses zur Verfügung, der mit In-Kraft-Treten des neuen EKD-Datenschutzgesetzes auch im Bereich von Kirche und Diakonie relevant wird.

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD schließt sich der Auffassung der europäischen Datenschutzbehörden an, dass zwar mit dem „EU-US-Privacy Shield“ eine Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA zur Verfügung steht, jedoch erhebliche Kritikpunkte und Bedenken zur Anwendung dieses Angemessenheitsbeschlusses bestehen.

Näheres zum EU-US Privacy Shield und zu Datenübermittlungen in die USA sowie zu den Kritikpunkten und Bedenken können Sie auf der Seite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nachlesen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/EU-US_PrivacyShield_Daten%C3%BCbermittlungenUSA.html.

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