Datenschutz

Am 06.10.2015 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das „Safe Harbor“ Abkommen, welches den Datenaustausch zwischen den USA und den EU-Staaten ermöglichte, für ungültig erklärt.
Seit dem Jahr 2000 hatte die EU anerkannt, dass ein Austausch personenbezogener Daten mit US-Unternehmen, die dem Safe Harbor-Abkommen beigetreten sind, prinzipiell möglich ist, weil deren Datenschutz ein dem EU-Recht vergleichbares Schutzniveau bietet.
Deutsche Datenschützer hatten von Anfang an Zweifel an dem Verfahren und forderten nach dem PRISM-Skandal 2013 eine Aussetzung und Überprüfung von „Safe Harbor“.
Hintergrund für die jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Feststellung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, dass die Kommission nicht berechtigt sei, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörde zu beschränken.
Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere auch für die Facebook-Nutzung.

Bildquellen