Mit einem Urteil vom 29.07.2019 (C-40/17) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zum neuen Rechtsinstitut der gemeinsamen Verantwortung auf so genannte „Gefällt mir – Buttons“ von Facebook ausgeweitet.
Der EuGH stellte fest, dass es bei der Einbindung eines solchen Buttons auf der Internetseite eines Unternehmens sowohl dem Unternehmen als auch Facebook letztendlich darum gehe, ihre Werbung zu optimieren und damit einen „wirtschaftlichen Vorteil“ zu erreichen. Aus diesem Grund tragen beide im datenschutzrechtlichen Sinn Verantwortung.
Künftig müssen Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die den „Gefällt mir – Button“ nutzen wollen, ihre Nutzer darüber informieren, welche Daten durch die Einbindung an Facebook übermittelt werden. Des Weiteren müssen sie eine Vereinbarung gemäß § 29 EKD-Datenschutzgesetz abschließen.
Zu diesem Themenbereich hat der BfD EKD im Juni 2018 auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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