Am 24. Mai 2018 tritt das neue EKD-Datenschutzgesetz in Kraft. Neben einer großen inhaltlichen Kontinuität zum bisherigen Gesetz werden einige Bereich neu und anders geregelt als bisher. Die nun erarbeiteten Kurzpapiere sollen einen ersten Überblick über neue Regelungen und Aspekte des Gesetzes verschaffen.

Die Kurzpapiere des Beauftragten für den Datenschutz der EKD (BfD EKD) dienen als erste Orientierung für die praktische Anwendung des novellierten EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD). Die in den Kurzpapieren vertretene Auffassung des BFD EKD steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung, die sich im praktischen Vollzug des DSG-EKD entwickeln kann. Alle Kurzpapiere sind in unserer Infothek zu finden.

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