07. Dezember 2017
Evangelische Kirche stärkt Persönlichkeitsrechte
Kirchenkonferenz stimmt neuem EKD-Datenschutzgesetz zu
Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland, Michael Jacob, begrüßt die umfassende Novellierung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG‑EKD). Die Novellierung wurde bereits am 15. November 2017 auf der 4. Tagung der 12. Synode der EKD beschlossen. Am heutigen Tag hat auch die Kirchenkonferenz der EKD ihre Zustimmung zu diesem Kirchengesetz erteilt. Damit hat die EKD sowohl die Rechte der Betroffenen als auch die Rechte der Aufsichtsbehörden gestärkt.
Das Kirchengesetz tritt am 24. Mai 2018 in Kraft und löst damit das bisherige DSG-EKD ab. Die Gesetzesnovellierung war erforderlich geworden, weil die neue EU‑Datenschutzgrundverordnung (EU‑DSGVO) erlaubt, dass Kirchen eigenes Datenschutzrecht weiter anwenden dürfen, sofern es mit der EU‑DSGVO in Einklang steht. Mit dem neuen DSG‑EKD wird das kirchliche Datenschutzrecht auf der einen Seite an die einheitlichen europäischen Datenschutzstandards angepasst und auf der anderen Seite werden kirchliche Besonderheiten im Datenschutz besonders berücksichtigt. Auch im Rahmen eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Digitalisierung leistet das kirchliche Datenschutzrecht damit seinen Beitrag zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
„Ich begrüße sehr, dass sich die Gliedkirchen und kirchliche Rechtsexperten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich mit dem Thema Datenschutz beschäftigt haben.“, so der BfD EKD. „Damit entsteht durch die Verabschiedung des DSG-EKD eine zukunftsfähige kirchenrechtliche Grundlage, die von allen Beteiligten in der evangelischen Kirche nun ‚gelebt‘ werden muss. Unsere Leitlinie, dass Datenschutz Menschenschutz ist, werden wir als Datenschutzaufsichtsbehörde auch vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes weiter ins Bewusstsein der Menschen rücken.“, so Jacob.
Den Beschlusstext der EKD-Synode finden Sie auf der Homepage der EKD unter: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/s17_03_Beschluss_Datenschutzgesetz.pdf
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