FAQ

Am 01.12.2021 ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation sowie in Telemedien genauer regeln. Es enthält spezifische Datenschutzvorschriften für Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten. Das TTDSG setzt u.a. Vorgaben aus der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) um. Daher gibt es seit dem 01.12.2021 ein neues TKG. Das bisherige TMG besteht in einer gekürzten Fassung fort. In beiden Gesetzen werden keine Datenschutzvorschriften mehr enthalten sein.

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