24. November 2021

3G am Arbeitsplatz muss datenschutzkonform gestaltet werden

BfD EKD äußert sich zur Umsetzung in Kirche und Diakonie

Heute treten die in der letzten Woche beschlossenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dabei stehen die Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz besonders in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung.

„Zur aktuell dringend erforderlichen Eindämmung der Pandemie ist die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ein wichtiger Baustein und grundsätzlich sehr zu begrüßen“, sagt der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob. „Wichtig ist jetzt aber, dass diese 3G-Daten auch in Kirche und Diakonie datenschutzkonform verarbeitet werden.“ Nach Auffassung des BfD EKD sei es am datensparsamsten, 3G-Daten der Beschäftigten für eine Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz zu prüfen und diese Daten nach Zutritt oder am Ende des jeweiligen Tages zu löschen. Eine langfristige Speicherung der Daten sei eher nicht erforderlich. „Für eine dauerhafte Zutrittsmöglichkeit genügt auch die Dokumentation im Rahmen eines einmaligen „Abhakens“ auf einer Liste bei erstmaliger Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises.“, so Michael Jacob in einer ersten Stellungnahme. Es wird empfohlen, dass nachprüfbare Prozesse etabliert werden, auf welche Weise der 3G-Status der Beschäftigten geprüft und dokumentiert wird.

Es bleibt abzuwarten, ob es weitere Regelungen zur Vorlage- und Dokumentationspflicht der Beschäftigtendaten geben wird.

G3 Regeln am Arbeitsplatz

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