Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auch einen Beschluss zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber veröffentlicht. Übereinstimmend mit der Stellungnahme des Beauftragten für den Datenschutz der EKD sehen auch die staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden keine gesetzliche Grundlage für eine grundsätzliche Abfrage des Impfstatus.

Beschluss der DSK zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten [PDF]

Bildquellen

  • DSK Logo: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/