Die Datenschutz-Folgenabschätzung (im Folgenden abgekürzt: DSFA) ist mit der Gesetzesnovellierung im Mai 2018 neu im EKD-Datenschutzgesetz aufgenommen worden.
Damit ist die DSFA an die Stelle der Vorabkontrolle getreten.

Viele Verantwortliche in den kirchlichen Stellen sind sich unsicher, was eine Datenschutz-Folgenabschätzung genau ist und wie diese durchzuführen ist. Mit der Veröffentlichung unserer Handreichung wollen wir Ihnen eine praktische Hilfestellung für die Durchführung einer DSFA geben.

Die ​Arbeitshilfe zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung finden Sie in unserer Infothek.

Top und Flop - Daumen hoch und Daumen runter

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