Email-Boxes

Es ist wichtig, eine Regelung zur privaten Nutzung von E-Mail und Internet in kirchlichen Stellen zu treffen. Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Regelung – in den meisten Fällen eine Dienstvereinbarung – verweisen wir auf die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zu diesem Thema. Diese finden Sie hier:

Orientierungshilfe als PDF

Das neue kirchliche Datenschutzrecht, das seit Mai 2018 gilt, stellt dabei höhere Anforderungen an Dienstvereinbarungen als zuvor. Auch schon bestehende Dienstvereinbarungen sollten deshalb insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Transparenz überprüft werden.

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