Am 24. Mai 2018 ist das neue EKD-Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Neben einer großen inhaltlichen Kontinuität zum bisherigen Gesetz werden einige Bereiche neu und anders geregelt als bisher. Das nun erarbeitete Kurzpapier 10 dient als erste Orientierung für die praktische Anwendung von § 27 DSG-EKD. Die in den Kurzpapieren vertretene Auffassung des BfD EKD steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung, die sich im praktischen Vollzug des DSG-EKD entwickeln kann.

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