27. April 2018

Datenschutzgrundrecht gilt auch für Kinder

Konferenz der Datenschutzbeauftragten in der EKD verabschiedet Entschließung zur Veröffentlichung von Fotos von Kindern im Internet

Gerade bei der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet wird häufig gegen den Datenschutz verstoßen. Die Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der EKD macht mit der aktuellen Entschließung auf dieses Problem aufmerksam und versucht alle Handelnden und Verantwortlichen in Kirche und Diakonie zu sensibilisieren. Die Entschließung kommt zu der abschließenden Empfehlung, auf die Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet zu verzichten. Nur auf diese Weise sei gewährleitstet, dass Risiken minimiert und Haftungsgefahren ausgeschlossen werden.

„Ich begrüße sehr, dass die Konferenz mit der Entschließung ‎dieses wichtige Datenschutzanliegen aufgreift und den besonderen Schutz von Kindern bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet fordert.“, so der Beauftragte für den Datenschutz der EKD Michael Jacob. Auch Kinder genießen den vollen Schutz des Datenschutzgrundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. „Leider gehen kirchliche und diakonische Einrichtungen häufig noch sehr unbekümmert bei der Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet mit diesem Grundrecht um und verletzten nicht selten die Rechte von Kindern.“, so Jacob. Einmal im Internet veröffentlichte Kinderfotos können jederzeit zweckentfremdet werden und so die Rechte von Kindern massiv beeinträchtigen. „Wie bei jedem Veröffentlichen von Fotos im Internet sollten wir gerade beim Veröffentlichen von Kinderfotos besonders zurückhaltend sein.“, empfiehlt Jacob.

Der Text der Entschließung ist abrufbar unter: https://datenschutz.ekd.de/infothek-items/entschliessung-2018/

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