Nach erneuter Prüfung der rechtlichen Situation, wurde die Stellungnahme zum 3G-Nachweis am Arbeitsplatz und zum einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis des BfD EKD leicht abgeändert. Die Ausführungen zum Betretungs- und Beschäftigungsverbot wurden herausgenommen. Die Stellungnahme beschränkt sich daher nun auf Hinweise darauf, in welchen engen Grenzen der gesetzlichen Vorschriften Arbeitgeber die Beschäftigtendaten verarbeiten dürfen. Arbeitsrechtliche Folgen werden nicht erläutert.

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