Mit dem sog. Schrems II-Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 16. Juli 2020 den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt und für die Übermittlung von Daten in die USA auf Basis von Standarddatenschutzklauseln zusätzlich geeignete Garantien verlangt. Seitdem herrscht große Rechtsunsicherheit, wie der Datentransfer vor allem in die USA datenschutzkonform gestaltet werden kann.
Nun hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) vorgestellt, mit welchen Maßnahmen Drittstaatentransfers – unter anderem auf Basis der Standarddatenschutzklauseln – abgesichert werden können. Es handelt sich um die Empfehlungen 01/2020 zu Maßnahmen, die die Regularien für Drittlandübermittlungen ergänzen, um die Einhaltung des EU-Schutzniveaus für personenbezogene Daten zu gewährleisten (“Recommendations 01/2020 on measures that supplement transfer tools to ensure compliancewith the EU level of protection of personal data“) und um die Empfehlungen 02/2020 zu essenziellen europäischen Garantien bei Überwachungsmaßnahmen (“Recommendations 02/2020 on the European Essential Guarantees for surveillance measures“).
Der EDSA beschreibt sechs Schritte, die bei einer Datenübermittlung berücksichtigt werden müssen, wenn die Rechtmäßigkeit von Datenübermittlungen in Drittländer bewertet wird. Der Ausschuss hält hierbei ausdrücklich fest, dass die Ergebnisse dieser Bewertung und die ggf. getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren sind, um dies gegenüber den Aufsichtsbehörden in Erfüllung der Rechenschaftspflicht nachweisen zu können.
Darüberhinaus wird zurzeit ein Entwurf der Europäischen Kommission für angepasste Standarddatenschutzklauseln auf Grundlage von Art. 46 Datenschutz-Grundverordnung diskutiert. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dazu in einer Pressemitteilung vom 15. Januar 2021 erklärt, dass er mit dem Entwurf sehr zufrieden sei. In einer Sitzung am 14. Januar 2021 hatten die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Europäischen Kommission für Standarddatenschutzklauseln beschlossen.
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