Das neue EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) regelt die Voraussetzungen und den Inhalt der neuen Informationspflichten. Diese Pflichten sind für alle verantwortlichen Stellen verbindlich. Verantwortliche Stellen im Sinne des EKD-Datenschutzgesetzes sind evangelische Stellen, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden, z.B. Kirchengemeinden, evangelische Krankenhäuser oder Stiftungen. Bei den Informationspflichten handelt es sich um Ausprägungen der datenschutzrechtlichen Grundsätze „Transparenz“ und „Verarbeitung nach Treu und Glauben“.

Die Arbeitshilfe und ihre Anlage finden Sie hier.

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