Seit Anfang des Jahres hat der BfD EKD mit anderen evangelischen Beauftragten für den Datenschutz und zusammen mit einigen landeskirchlichen Vertretern intensiv an der Anpassung der bisher veröffentlichten Muster an das neue EKD-Datenschutzgesetz gearbeitet.

Ich freue mich sehr, dass es nun gelingt rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen EKD-Datenschutzgesetzes am 24. Mai 2018 die ersten Muster den verantwortlichen Stellen zum Gebrauch zur Verfügung zu stellen, so Michael Jacob. Damit verfolgen wir weiterhin das Ziel, praktische Hilfestellungen beim Datenschutz vor Ort zu geben.

Folgende Muster wurden bereits überarbeitet und an das neue EKD-Datenschutzgesetz angepasst:

Sobald weitere überarbeitete Materialien vorliegen, werden wir Sie informieren.

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