Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit gelten für die journalistisch-redaktionelle Arbeit in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und bei privaten Rundfunkveranstaltern (Fernsehen und Hörfunk) die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur sehr eingeschränkt.

An ihre Stelle treten rundfunkspezifische Datenschutzvorschriften, mit denen die insoweit zuständigen Länder einen Ausgleich zwischen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit zu erreichen suchen.

Eine weiterführende Erläuterung zu den Rundfunkdatenschutzbeauftragten finden sie auf den Seiten der BfDI.

Eine Liste der Anschriften der Rundfunkdatenschutzbeauftragten finden Sie auf dieser Seite oder auf den Seiten der BfDI.

Bayerischer Rundfunk

Barbara NickelDatenschutzbeauftragte Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80330 München

Telefon: 089 / 5900 – 3045
Telefax: 089 / 5900 – 2409

Deutsche Welle

Thomas GardemannDatenschutzbeauftragter Deutsche Welle
Kurt-Schumacher-Straße
53113 Bonn

Telefon: 0228/429-2123
Telefax: 0228/429-2195

Deutschlandradio

Dr. Markus HöppenerDatenschutzbeauftragter Deutschlandradio
Raderberggürtel 40
50968 Köln

Telefon: 0221 / 345 – 0
Telefax: 0221 / 345 – 4801

Hessischer Rundfunk

Ulrich GöhlerDatenschutzbeauftragter Hessischer Rundfunk
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt

Telefon: 069/155-2541
Telefax: 069/155-4175