Mit der Neufassung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) sind die Aufsichtsbehörden gemäß § 34 Abs. 5 DSG-EKD aufgefordert, Listen zu Verarbeitungsvorgängen zu erstellen und diese zu veröffentlichen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach § 34 Abs. 1 DSG-EKD durchzuführen ist. [...]