Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

2019-04-11T11:37:43+02:00

Mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Fassung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) wurde in § 31 DSG-EKD die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten eingeführt. Hierzu sind sowohl verantwortliche Stellen als auch Auftragsverarbeiter verpflichtet. Die Verzeichnisse müssen auf Anforderung den Aufsichtsbehörden vorlegt werden, damit diese in die Lage versetzt werden, einen Überblick zu bekommen und gezielt einzelne Verarbeitungsvorgänge kontrollieren zu können. [...]

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