Häufig gestellte Fragen zu den URAKs

2025-04-02T10:57:15+02:00

Die zwischen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland unterzeichnete ‚Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards’ sieht vor, dass Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAK) gebildet werden. Zwischenzeitlich ergaben sich bei der Bildung der URAKs einige datenschutzrechtliche Fragen, welche mit diesen FAQs beantwortet werden.

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