Das neue EKD-Datenschutzgesetz (DSG EKD) regelt die Voraussetzungen und den Inhalt der neuen Informationspflichten. Diese Pflichten sind für alle verantwortlichen Stellen verbindlich. Verantwortliche Stellen im Sinne des EKD-Datenschutzgesetztes sind evangelische Stellen, die allein oder gemeinsammit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden