Arbeitshilfe zur Umsetzung von Informationspflichten

2019-06-17T08:41:29+02:00

Das neue EKD-Datenschutzgesetz (DSG EKD) regelt die Voraussetzungen und den Inhalt der neuen Informationspflichten. Diese Pflichten sind für alle verantwortlichen Stellen verbindlich. Verantwortliche Stellen im Sinne des EKD-Datenschutzgesetztes sind evangelische Stellen, die allein oder gemeinsammit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden

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