Projekt Beschreibung
Liste von Verarbeitungsvorgängen für eine Datenschutz‑Folgenabschätzung
Mit der Neufassung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) sind die Aufsichtsbehörden gemäß § 34 Abs. 5 DSG-EKD aufgefordert, Listen zu Verarbeitungsvorgängen zu erstellen und diese zu veröffentlichen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach § 34 Abs. 1 DSG-EKD durchzuführen ist. Dadurch soll den verantwortlichen Stellen die Anwendung und Umsetzung von § 34 DSG-EKD erleichtert werden.
Die Liste orientiert sich an den bereits von anderen Aufsichtsbehörden veröffentlichten Listen zur Datenschutz-Folgenabschätzung und wurde an die Situation der kirchlichen verantwortlichen Stellen angepasst.
Bildquellen
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