Am 24.05.2018 ist das neue Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in Kraft getreten.

Für die Einhaltung des Datenschutzes in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen sind Verwaltungsleitungen und Vorstände (oder die Geschäftsführung) verantwortlich. Daher bietet der Beauftragte für den Datenschutz der EKD in diesem Jahr speziell für Verwaltungsleitungen von kirchlichen Stellen und Vorstände von diakonischen Einrichtungen vier halbtägige Informationsveranstaltungen zum Thema „Was müssen Verwaltungsleitungen zum neuen DSG-EKD wissen?“ und „Was müssen Vorstände von diakonischen Einrichtungen zum neuen DSG-EKD wissen?“ an.

Was müssen Verwaltungsleitungen zum neuen DSG-EKD wissen?

28.08.2018, 10.00 – 13.00 Uhr
Handwerkskammer Ulm, Raum: Götz-Kottmann-Saal
Olgastraße 72, 9073 Ulm

04.09.2018, 13.00 – 16.00 Uhr
Evangelische Akademie Frankfurt, Raum: Seminarraum 1
Römerberg 9, 60311 Frankfurt am Main

Was müssen Vorstände von diakonischen Einrichtungen zum neuen DSG-EKD wissen?

21.08.2018, 13.00 – 16.00 Uhr
Evangelische Akademie Frankfurt, Raum: Seminarraum 1,
Römerberg 9, 60311 Frankfurt am Main

30.10.2018, 10.00 – 13.00 Uhr
Reinoldinum, Raum: kleiner Saal
Schwanenwall 34, 44135 Dortmund

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